Praxis Rivoir
Berlin · Privatärztliche Online-Praxis

Reisen mit Cannabis als Medizin

Die ärztliche Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens — ausgestellt, beglaubigt, versandt.

Was Sie bekommen: das BfArM-Formular 017, ärztlich ausgefüllt und unterschrieben, amtlich beglaubigt vom LAGeSo Berlin, per Einschreiben zu Ihnen nach Hause.

Wofür es gilt: alle 29 Schengen-Staaten. Je Sorte eine eigene Bescheinigung, bis zu zwei Sorten inklusive.

Wie lange es dauert: zugesagt sind sieben Tage. In der Praxis liegen die meisten Vorgänge bei 48 Stunden bis zum Versand.

Ohne Termin — Sie füllen aus, wir arbeiten ab

Bestandspatient
79 €
Sie sind bei uns in Behandlung und brauchen nur die Bescheinigung.
Antrag ausfüllen
Mit Rezept
99 €
Bescheinigung und Folgerezept in einem Vorgang.
Antrag ausfüllen
Neu bei uns
129 €
Aufnahme über den Fragebogen — ärztlich geprüft, mit Rückruf bei Rückfragen.
Antrag ausfüllen

Mit Termin — wir vereinbaren eine Zeit

Neu, mit Gespräch
149 €
Aufnahme im Gespräch — Telefon oder Video, Sie wählen.
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Termin vor Ort
169 €
Persönlich in der Praxis in Kreuzberg.
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Auch außerhalb Europas

Für Reisen in Länder außerhalb des Schengener Abkommens gibt es ein eigenes Formular der Bundesopiumstelle — dieselbe Beglaubigung durch das LAGeSo, derselbe Preis. Thailand, USA, Kanada, Vereinigtes Königreich, Irland: Sie geben Ihr Reiseziel im Antrag an, wir wählen das richtige Formular.

Beide Formulare stammen vom BfArM und werden vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin beglaubigt (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, § 15 BtMAHV). Außerhalb des Schengenraums gilt zusätzlich das Einfuhrrecht des Ziellandes — wir sagen Ihnen, was für Ihr Ziel bekannt ist.

Alle Preise einschließlich der LAGeSo-Gebühr, des Botengangs und des Versands per Einschreiben. Privatärztliche Leistung nach GOÄ.
Jeden Fragebogen prüft der Arzt persönlich. Wo etwas offen ist, wird zurückgerufen — die Nummer steht auf jedem Rezept.

Wie es abläuft

  1. Antrag ausfüllen — Reiseland, Zeitraum, Präparat. Dauert drei Minuten.
  2. Sie erhalten sofort eine Vorgangsnummer und die Zahlungsangaben. Kein Videotermin — bei Rückfragen rufen wir an.
  3. Wir stellen die Bescheinigung aus und geben sie beim LAGeSo zur Beglaubigung.
  4. Sie erhalten das beglaubigte Original per Einschreiben, mit Sendungsnummer.

Die Länderlage — geprüft am amtlichen Dokument

Wir haben die Meldungen von 109 Ländern an das Internationale Suchtstoff­kontroll­amt (INCB) einzeln durchgesehen und die Primärdokumente archiviert. An sechs Stellen weicht das Ergebnis von dem ab, was in verbreiteten Ratgebern steht.

Für Griechenland und Ägypten liegt keine amtliche Auskunft vor — es gibt kein INCB-Datenblatt, obwohl beides häufige Reiseziele sind. Wir sagen das, statt eine Farbe zu raten.

Was wir messen

Jede Verordnung in dieser Praxis wird nachverfolgt — mit denselben Fragen, bei jedem Vorgang, nicht stichprobenartig. Erhoben werden Therapiesicherheit, Sicherheit im Straßenverkehr, Wirksamkeit, Zielerreichung und Ihre Beschwerden in eigenen Worten.

Stand 03.09.2026 sind das 2.488 Verlaufserhebungen von 308 Patientinnen und Patienten seit Oktober 2023, mit 6.947 erfassten Messwerten. Daraus entsteht über Monate ein Verlauf, den man vergleichen kann.

Ihre Angaben prüft der Arzt persönlich. Wo eine Frage offen bleibt, rufen wir an — die Nummer steht auf jedem Rezept.

Was diese Leistung ist — und was nicht

Dies ist ein privatärztlicher Behördenservice: die formal korrekte Ausstellung und Beglaubigung eines Dokuments, das Sie für die Ausreise brauchen.

Die Bescheinigung ersetzt keine Einfuhrgenehmigung für Staaten außerhalb des Schengenraums und keine Zusage einer Behörde. Sie weist nach, dass Ihr Präparat ärztlich verordnet ist und Sie es als Patientin oder Patient mitführen dürfen.

Über die Behandlung selbst entscheidet immer das ärztliche Gespräch.